AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Übersetzungen und Korrekturen erbracht durch Mag. Svenja Grabner

Stand: Oktober 16

1. Anwendungsbereich
1.1. Diese AGB legen den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt) und dem Übersetzungs- bzw. Korrekturdienstleister als Auftragnehmer (im Folgenden „Übersetzer“ genannt) fest.
1.2. Diese AGB gelten für sämtliche Übersetzungs- sowie Korrekturarbeiten, die durch den Übersetzer erbracht werden. Anderslautende oder den vorliegenden widersprechende AGB des Kunden werden hiermit ausdrücklich abgelehnt. Es gelten allein die vorliegenden Geschäftsbedingungen für sämtliche durch den Übersetzer erbrachten Dienstleistungen.
1.3. Die Abschnitte 4.5, 5.3, 6.1, 6.5, 6.6, 6.7, und 11.3 sowie die Haftungsbeschränkungen in Abschnitt 8 gelten nicht für Verbraucherverträge nach dem KSchG.
1.4. Sämtliche in diesen AGB in männlicher Form ausgeführten Personenbezeichnungen beziehen sich auf Frauen und Männer gleichermaßen.

2. Verweisungen
Zur Auslegung dieser AGB gelten in nachstehender Reihenfolge
2.1. die ÖNORM EN 15038 für Übersetzungsdienstleistungen Dienstleistungserfordernisse mit Ausnahme der Anhänge E und F
2.2. und die ÖNORM D1201 für Übersetzungsverträge in der jeweils gültigen Fassung.

3. Kooperation
3.1. Bei Übersetzungsaufträgen hat der Kunde dem Übersetzer den gesamten Textumfang anzugeben und, so weit möglich und für den Auftrag sinnvoll, diesen durch Bereitstellung der zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen sowie Informationen zu unterstützen. Möglicherweise erforderliche Hilfestellungen seitens des Kunden beinhalten die Mitteilung und Bereitstellung bzw. Übermittlung von
3.1.1. die Übermittlung von Stilrichtlinien und relevanten Unterlagen, sofern der Kunde die Verwendung einer organisationsspezifischen Sprache bzw. Terminologie oder eine spezifische Form von Abkürzungen bzw. einer kontrollierten Sprache wünscht,
3.1.2. unternehmensinternen Terminologien,
3.1.3. bereits bestehenden Übersetzungen und relevanten Übersetzungseinheiten aus Translation Memories,
3.1.4. im Ausgangstext referenzierten Publikationen,
3.1.5. technischen Unterlagen und Anschauungsmaterialien,
3.1.6. Schulungsmaterialien,
3.1.7. Relevanten Internetadressen und Paralleltexten,
3.1.8. Hintergrundtexten,
3.1.9. relevanten Betriebsinformationen,
3.1.10. bestimmten Technologien, insbesondere andere als die gängigen Office-Anwendungen, sofern der Kunde deren Verwendung wünscht.
3.2. Der Kunde verpflichtet sich dazu, dem Übersetzer bereits vor Angebotslegung den Verwendungszweck der anzufertigenden Übersetzung mitzuteilen. Zu klären ist, ob der Zieltext
3.2.1. zur eigenen Information dient,
3.2.2. zur Veröffentlichung und /oder Werbung vorgesehen ist,
3.2.3. für rechtliche Zwecke und/oder in Patentverfahren eingesetzt wird
3.2.4. oder einen anderen Zweck erfüllt, der eine besondere Art der Übersetzung des Ausgangstextes durch den damit befassten Übersetzer erforderlich macht.
3.3. Der Kunde darf die Übersetzung nur zum angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass er die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck (3.2.) einsetzt, ist eine Haftung des Übersetzers ausgeschlossen.
3.4. Der Übersetzer hat offensichtliche Mängel des Ausgangstextes wie beispielsweise widersprüchliche Angaben, welche für die Übersetzung bestimmend sein können, mit dem Kunden zu klären und kann ihn auf eventuelle Fehler im Ausgangstext aufmerksam machen.
3.5. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt bei Übersetzungen ausschließlich in die Verantwortung des Kunden. Für Mängel in Übersetzungen, die sich aufgrund unzureichender Spezifizierung, sprachlicher und terminologischer Ungenauigkeiten etc. des Ausgangstextes ergeben, ist eine Haftung des Übersetzers ausgeschlossen.
3.6. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Schriften bei Übersetzungsvorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, hat der Kunde vorab die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem separaten Blatt in lateinischer Druckschrift vorzugeben.
3.7. Die Zahlenwiedergabe durch den Übersetzer erfolgt bei Übersetzungen nur nach dem Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
3.8. Der Kunde muss dem Übersetzer im Voraus kompetente Ansprechpartner benennen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.

4. Leistung
4.1. Der Leistungsumfang gegenüber dem Kunden umfasst grundsätzlich nur das Übersetzen (bzw. Korrekturlesen).
4.2. Bei Texten, die mit den gängigen Office-Anwendungen bearbeitbar sind, wird beim Übersetzen die Formatierung des Ausgangstextes beibehalten.
4.3. Übersetzungen werden vom Übersetzer, sofern nichts anderes vereinbart ist, mittels Datentransfer, also in elektronischer Form per E-Mail, geliefert (ÖNORM EN 15038).
4.4. Etwaige Sonderwünsche und Zusatzleistungen wie Lektorate von Ausgangstexten bei Übersetzungsaufträgen, Sonderformate, Fahnenkorrekturen, CMS etc. sind nicht in der Übersetzungsleistung inkludiert und daher getrennt zu vereinbaren und zu honorieren.
4.5. Der Übersetzer verpflichtet sich dazu, alle ihm übertragene Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
4.6. Der Übersetzer hat das Recht, den Auftrag ohne Rücksprache mit dem Kunden an gleich qualifizierte Übersetzer in Substitution weiterzugeben. In diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Übersetzer und Vertragspartner des Kunden.
4.7. Die Auftragserteilung durch den Kunden hat nach Eingang des gesamten zu bearbeitenden Textes beim Übersetzer durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder Post zu erfolgen. Solange dem Übersetzer keine schriftliche Auftragserteilung oder -bestätigung vorliegt, wird dieser die Arbeit am Übersetzungsauftrag nicht beginnen. Eine Verzögerung der schriftlichen Auftragserteilung kann daher dazu führen, dass besprochene Lieferfristen oder -termine durch den Übersetzer nicht eingehalten werden können. Eine diesbezügliche Haftung des Übersetzers ist ausgeschlossen.

5. Lieferung
5.1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung ist die jeweilige schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Übersetzer maßgeblich. Die grundlegende Voraussetzung zur Vereinbarung einer solchen Frist ist die Angabe des gesamten Textumfanges sowie die Übermittlung des vollständigen Textes oder, in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Übersetzer, eines repräsentativen Textauszuges im Umfang von mindestens drei bis zehn Seiten und relevanter Zusatzmaterialien (siehe 3.1) seitens des Kunden an den Übersetzer, sodass dieser die Bearbeitungsdauer des Textes bzw. der Texte abschätzen kann. Ist das Lieferdatum ein unabdingbarer, nicht durch eine angemessene Nachfrist verlängerbarer Bestandteil des vom Übersetzer angenommenen Auftrages und hat der Kunde an einer verspäteten Lieferung kein Interesse („Fixgeschäft“), so hat der Kunde dies im Vorhinein bekanntzugeben.
5.2. Die von Kunde und Übersetzer zu vereinbarenden Termine bestimmen zu welchem Zeitpunkt
5.2.1. der Ausgangstext bzw. die Ausgangstexte und alle zur Hintergrundinformation und gewünschten Bearbeitung notwendigen Unterlagen beim Übersetzer,
5.2.2. die schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden beim Übersetzer,
5.2.3. ein Korrekturexemplar, sofern gewünscht, beim Kunden,
5.2.4. die Retournierung des Korrekturexemplars an den Übersetzer laut vorhergehenden Punkt
5.2.5. und die Übersetzung beim Kunden in vereinbarter Form einzugehen haben.
5.3. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins, auch bei einem Fixgeschäft, ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen inklusive Ausgangstext bzw. Ausgangstexte und alle erforderlichen Unterlagen zur Hintergrundinformation und gewünschten Bearbeitung im angegebenen Umfang, der rechtzeitige Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend, nämlich mindestens um den Zeitraum, um den dem Übersetzer die erforderlichen Unterlagen bzw. die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet übermittelt wurden. Im Falle eines Fixgeschäftes obliegt es dem Übersetzer zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung relevanter Unterlagen durch den Kunden bzw. trotz verspäteter Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Kunden nur im Falle der Einhaltung der obengenannten Voraussetzungen bei ausdrücklich vereinbartem Fixgeschäft zum Rücktritt vom Vertrag.
5.4. Die mit der Lieferung bzw. Übermittlung der Übersetzung und der Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der Kunde.
5.5. Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben die vom Kunden dem Übersetzer zur Verfügung gestellten Unterlagen auch nach Beendigung des Übersetzungsauftrages beim Übersetzer. Dieser hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen für eine Dauer von vier Wochen nach Beendigung des Übersetzungsauftrages verwahrt werden. Danach ist der Übersetzer berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterlagen zu vernichten.
5.6. Für die Dauer der Aufbewahrung ist der Übersetzer verpflichtet, die Unterlagen so zu verwahren, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können. Sollte es im Rahmen sorgfältiger Datenarchivierung dennoch zu einem unberechtigten Zugriff Dritter auf persönliche Daten des Kunden bzw. auf durch den Kunden bereitgestellte Unterlagen kommen, ist eine Haftung des Übersetzers allerdings ausgeschlossen.

6. Zahlungsbedingungen
6.1. Die Preise für Übersetzungen sowie Korrekturen bestimmen sich, sofern nicht anders vereinbart, nach den Tarifen des Übersetzers, die für die jeweilige Art des Übersetzens bzw. Lektorierens anzuwenden sind.
6.2. Berechnungsgrundlage für Übersetzungen und Korrekturen bildet dabei die Normzeile bestehend aus 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen (laut Österreichischem Übersetzer- und Dolmetscherverband UNIVERSITAS).
6.3. Sofern nicht anders vereinbart, bildet der Ausgangstext die Berechnungsbasis.
6.4. Sämtliche Tarifangaben sind als Nettopreise zu verstehen. Sollte es seitens des Übersetzers zu einer Überschreitung der gesetzlichen Umsatzgrenze gemäß § 6 (1) Z. 27 UStG kommen, ist dieser berechtigt, die Umsatzsteuer rückwirkend für die im betreffenden Jahr an den Kunden ausgestellten Leistungen nach zu verrechnen.
6.5. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich, im Original per Post oder in elektronischer Form per E-Mail, und nach Vorlage der bzw. des zu übersetzenden Textes bzw. Texte und relevanter Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als unverbindliche Richtlinien. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen des Übersetzers erstellt, es kann jedoch keine Gewährt für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 Prozent ergeben, so wird der Übersetzer den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 Prozent können diese vom Übersetzer ohne gesonderte Verständigung und Rücksprache mit dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
6.6. Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
6.7. Für Eilaufträge sowie Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden.
6.8. Das Honorar für Übersetzungs- und Korrekturleistungen ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Ausfolgung bzw. Lieferung der Übersetzung ohne Abzug zur Zahlung mittels Banküberweisung fällig. Dem Kunden wird die entsprechende Rechnung gemeinsam mit der Übersetzung per E-Mail übermittelt. Ist Abholung vereinbart, und erfolgt diese durch den Kunden nicht zeitgerecht, so entsteht die Zahlungspflicht des Kunden mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung.
6.9. Der Übersetzer ist dazu berechtigt, im Vornhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Der Restbetrag der Auftragssumme ist ab Ausfolgung bzw. Lieferung der Übersetzung binnen 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung mittels Banküberweisung fällig. Ist eine Abholung durch den Kunden vereinbart und erfolgt diese nicht zeitgerecht, so entsteht die Zahlungspflicht des Kunden mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung.
6.10. Im Falle eines Zahlungsverzugs durch den Kunden ist der Übersetzer berechtigt, die Übersetzung sowie beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (vier Prozent gegenüber Konsumenten und acht Prozent über dem Basiszinssatz bei Unternehmenskunden) sowie angemessene Mahnspesen in Rechnung gestellt.
6.11. Wurden zwischen dem Kunden und dem Übersetzer Teilzahlungen wie z.B. eine Akontozahlung vereinbart, ist der Übersetzer bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen ohne Rechtsfolgen für ihn und ohne Präjudiz für seine Rechte so lange einzustellen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachweislich nachgekommen ist. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (sie Fixgeschäft nach den Punkten 5.1 und 5.3).

7. Höhere Gewalt
7.1. Im Falle des nachweislichen Eintritts höherer Gewalt hat der Übersetzer den Kunden, soweit möglich, unverzüglich davon zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Übersetzer als auch den Kunden, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat jedoch dem Übersetzer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen und ein angemessenes Honorar für bereits erbrachte Leistungen zuzubilligen.
7.2. Als all höherer Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Stillstand der Rechtspflege und/oder Verwaltung, Abbruch der Kommunikationsmittel, Eintritt von durch den Übersetzer selbst nicht beeinflussbaren, unvorhersehbaren Ereignissen, welche die Möglichkeit des Übersetzers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

8. Gewährleistung und Schadenersatz
8.1. Mängel erbrachter Leistungen müssen vom Kunden in hinreichender Form beispielsweise durch ein Fehlerprotokoll schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. Der Kunde hat offensichtliche Fehler der Übersetzung bzw. Korrektur innerhalb einer Woche nach Lieferung zu rügen. Absolute Fehlerfreiheit kann bei Übersetzungsaufträgen sowie Korrekturarbeiten nicht garantiert werden.
8.2. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Übersetzer unter Rücksprache mit demselben eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistungen zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist vom Übersetzer behoben, so hat der Kunde weder einen Anspruch auf Preisminderung noch auf Wandlung des Vertrages.
8.3. Wenn der Übersetzer eine Verbesserung verweigert oder die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den beanspruchten Mangel zu beheben bzw. die Verbesserung für den Kunden mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung des Honorars (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zur Wandlung des Vertrages (§ 932 Abs. 4 ABGB).
8.4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages. Der Kunde verzichtet auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
8.5. Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, unabhängig von deren Form, besteht eine Haftung des Übersetzers für Mängel nur dann, wenn der Kunde in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Übersetzer bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der vom Kunden keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden, Korrekturfahnen vorgelegt werden.
8.6. Der Übersetzer übernimmt im Fall von Übersetzungsaufträgen keinerlei Haftung für etwaige Schäden oder nachteilige Folgen für den Kunden oder Dritte, die aufgrund einer mangelhaften Richtigkeit von Textinhalten entstehen, Es obliegt allein dem Kunden, für die Richtigkeit der Textinhalte Sorge zu tragen.
8.7. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen, für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Kunden bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt werden, stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien, insbesondere von branchen- und firmeneigenen Termini und die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, besteht keinerlei Mängelhaftung. In den obengenannten Fällen tritt bei nicht fristgerechter Übersetzung auch kein Verzug ein. Dies gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen.
8.8. Für vom Kunden bereitgestellte Ausgangstexte, Originale, Hilfsmaterialien und dergleichen haftet der Übersetzer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Kunden zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches lediglich für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht, Für die Rückerstattung gilt Punkt 5.5.
8.9. Aufgrund der technischen Gegebenheiten wird vom Übersetzer für die Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer (wie z.B. E-Mails) keinerlei Haftung für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen wie beispielsweise Virenübertragungen, Verletzungen der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien, Datenverluste, Hardwarebeeinträchtigungen oder -zerstörungen etc. übernommen, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
8.10. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Übersetzer, auch für Mangelfolgeschäden, sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Übersetzer (d.h. lediglich durch die Übersetzung selbst, nicht durch den Ausgangstext) verursacht und verschuldet wurde oder Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen.
8.11. Für den Fall, dass der Kunde die Übersetzung zu einem anderen als den gemäß 3.2. vereinbarten Zweck verwendet, ist eine Haftung des Übersetzers aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.

9. Urheberrecht
9.1. Alle dem Kunden überlassenen Unterlagen in Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum des Übersetzers.
9.2. Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie z.B. selbst erstellte Translation Memories, Terminologielisten, Skripten usw. bleiben geistiges Eigentum des Übersetzers. Die Verwendung, Weitergabe und Vervielfältigung solcher Unterlagen darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Übersetzers erfolgen. Eine Übergabe von Translation Memories, Terminologielisten oder dergleichen an den Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin stellt einen vom Kunden zu vergütenden Zusatzauftrag dar.
9.3. Der Übersetzer ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob dem Kunden an sich das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen, zu überarbeiten oder in gewünschter Form bzw. zum angegebenen Zweck zu verwenden. Der Übersetzer ist damit berechtigt anzunehmen, dass dem Kunden alle Rechte Dritten gegenüber zustehen. Der Kunde sichert daher ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Übersetzungsauftrags bzw. die Überarbeitung oder Bearbeitung des betreffenden Textes bzw. der betreffenden Texte erforderlich sind.
9.4. Der Kunde ist verpflichtet, den Übersetzer gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Der Übersetzer wird solche Ansprüche dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Kunde nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse des Übersetzers dem Verfahren bei, so ist der Übersetzer berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Kunden ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
9.5. Der Übersetzer bleibt als geistiger Schöpfer der Übersetzung Urheber derselben und es steht ihm daher das Recht zu, als Urheber genannt zu werden, sofern er dies wünscht. Der Kunde erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Übersetzung. Der Name des Übersetzers darf ab der nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert vom Übersetzer stammt bzw. der Übersetzer im Falle von durch den Kunden oder Dritte an der Übersetzung vorgenommenen Änderungen diese vollständig eingesehen und seine nachträgliche Zustimmung zu diesen Änderungen gegeben hat.

10. Verschwiegenheitsverpflichtung
10.1. Der Übersetzer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihm Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten. Der Übersetzer übernimmt allerdings keine Haftung für den unberechtigten Zugriff Dritter auf persönliche Daten des Kunden bzw. auf durch den Kunden bereitgestellte Ausgangstexte, Originale, Hilfsmaterialien wie Hintergrund- oder Paralleltexte etc. im Rahmen der Datenarchivierung.

11. Allgemeines
11.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
11.2. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Übersetzer bedürfen der Schriftform, d.h. der beidseitigen Originalunterschrift oder der elektronischen Signatur.
11.3. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der berufliche Sitz („domicile professionnel“) des Übersetzers. Zur Entscheidung alles aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am beruflichen Sitz des Übersetzers sächlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
11.4. Es gilt österreichisches materielles Recht als vereinbart.
11.5. Die Vertragssprache ist Deutsch.